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1290. Juni 26. Breslau.

fer. 2. p. Joh. bapt.

Bischof Thomas erklärt, nachdem weiland Herzog Heinrich von Schlesien, Krakau und Sendomir, als zur Genugthuung für den durch ihn der Breslauer Kirche zugefügten Schaden, derselben verschiedene Freiheiten ertheilt (vgl. oben zum 23. Juni), Jeden, der diese Freiheiten verletzen würde, der Excommunikation verfallen.

Z.: Die Aebte von Leubus, Heinrichau, Kamenz, dem Sandstifte, St. Vincenz.


Aus einem Transsumte vom 14. Okt. 1290 bei Stenzel, Bisthumsurk. 260.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 7, 1886; Regesten zur schlesischen Geschichte, Th. 3: Bis zum Jahre 1300. Herausgegeben von Colmar Grünhagen.